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Amtsgericht Bonn, 9 C 683/04

Datum:
24.02.2005
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 683/04
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2005:0224.9C683.04.00
 
Schlagworte:
Keine Anwaltskostenerstattung bei Geltendmachung von Schadensersatz durch Formkaufmann.
Normen:
BGB §§ 823, 249
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides vom ##.##.#### (Aktenzeichen ##-#######-#-# AG Hagen) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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