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Amtsgericht Bonn, 9 C 390/05

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 390/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2005:1221.9C390.05.00
 
Schlagworte:
Herausgabe von Gutachten, die ein privatrechtlicher Verein von Dritten hat erstellen lassen zwecks Prüfung, ob dem Kläger eine Förderung gewährt werden soll.
Normen:
BGB §810
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495a, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
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