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Amtsgericht Bonn, 6 C 411/05

Datum:
22.09.2005
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 411/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2005:0922.6C411.05.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 6 T 312/05, 6 S 226/05
Schlagworte:
Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung des Mieters über seine wirtschaftlichen Verhältnisse.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 23.08.2005 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass der einstweili-gen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten, die Vollstreckung seitens der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.

 
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