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wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.07.2004, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2004 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
2Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
3Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
4Freitag, 15.10.2004, 10:05 Uhr
5im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, -Insolvenzgericht-, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, 2. Stock, Saal S 2.22.
6Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
7die Person des Insolvenzverwalters,
8den Gläubigerausschuss,
9gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
10und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
11Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an d. Schuld. und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).