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Amtsgericht Bonn, 6 C 538/03

Datum:
08.04.2004
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 538/03
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2004:0408.6C538.03.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 6 S 118/04
Schlagworte:
Eigentümer und Nießbraucher als Vermieter; Bei Löschung des Nießbrauchs ist Eigentümer Empfangsberechtigter bzg. Mietzahlung.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.786,82 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz aus 1.893,41 EUR seit dem 04.09.2003 und aus 1.893,41 EUR seit dem 06.10.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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