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Amtsgericht Bonn, 5 C 156/04

Datum:
10.12.2004
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 156/04
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2004:1210.5C156.04.00
 
Schlagworte:
Mietrecht, Nebenkosten; hier: überhöhte Hausmeisterkosten.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 502,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2004 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je 1/3 sowie der Beklagte 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern ist gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 €, dem Beklagten ist gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 750,00 € abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet

 
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