Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 3 C 55/04

Datum:
19.08.2004
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 55/04
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2004:0819.3C55.04.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 6 S 242/04
Schlagworte:
Tapetenkleistermaschine, Verletzung, Reinigung
Normen:
Produktsicherungsgesetz § 6, BGB § 823 II, 847
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.069,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2003 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 18 % und die Beklagte 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 5.700,00 €. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank