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Amtsgericht Bonn, 28 II 70/04 WEG

Datum:
20.12.2004
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 28 WEG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 II 70/04 WEG
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2004:1220.28II70.04WEG.00
 
Schlagworte:
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Rechtskraft:
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
 
Tenor:

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner; im übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.

 
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