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Amtsgericht Bonn, 12 C 116/03

Datum:
28.04.2004
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
12. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 116/03
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2004:0428.12C116.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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