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Amtsgericht Bonn, 3C 356/00

Datum:
19.03.2001
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 3
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3C 356/00
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2001:0319.3C356.00.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp

wegen Frachtvergütung

hat das Amtsgericht Bonn

auf die mündliche Verhandlung vom

              19.02.2001

Für Recht erkannt:

1.

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Achern vom 26.06.2000

- 1 C 195/00 - wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten abzüglich am 01.07.2000 gezahlter 580,00 DM.

2.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Ohne Tatbestand gemäß § 495 a ZPO -

 
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