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Amtsgericht Bonn, 6 C 727/99

Datum:
18.04.2000
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 727/99
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2000:0418.6C727.99.00
 
Schlagworte:
Halten einer Katze in einer Mietwohnung
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Auch wenn das Halten einer Katze im Mietvertrag unter Erlaubnisvorbehalt steht, kann der Vermieter zur Duldung einer - ohne seine Erlaubnis- mieterseits gehaltenen Katze verpflichtet sein.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß §§ 495 a, 313 a Abs. 1 Satz 2 ZPO

 
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