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Amtsgericht Bonn, 41 F 51/96

Datum:
17.10.1996
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 41
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 F 51/96
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:1996:1017.41F51.96.00
 
Tenor:

In der Familiensache

pp

hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn

auf die mündliche Verhandlung vom 15. Oktober .1996 durch die Richterin am Amtsgericht L

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der

Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 4.000,00 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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