Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 7 C 28/95

Datum:
16.05.1995
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
7 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 28/95
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:1995:0516.7C28.95.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn

auf die mündliche Verhandlung vom 20.04.95

für              R e   c  h t              erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin DM 797,51 nebst 4 % Zinsen seit dem 06.09.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die KLägerin zu

80 % die Beklagten  aLs GesamtschuLdner zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagten              durch              Sicherheitsleistung              in              Höhe              von 1.400,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Frontschaden:              (Reparaturkosten)              7.500,00 DM Hierbei wäre wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten.

14 15 16 17 18 19 20 21

Der der Schadensberechnung zu Grunde liegende Restwert wurde vom Sachverständigen Thamm auf zwischen 2.000,00 DM und 3.000,00 DM beziffert. Das Gericht geht vorliegend von einem Mittelwert von 2.500,00 DM aus. Ebenso hat der Sachverständige eine Reparaturdauer des Pkw's von vier bis fünf Tagen

22 23 24

Restwert nach erfolgtem Frontanstoß              2.500,00 DM

25 26 27 28 29 30 31 32 33

Streitwert: 4.085,95 DM

 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank