Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bochum, 8 O 486/20

Datum:
29.04.2021
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 486/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2021:0429.8O486.20.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 10 U 58/21
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die den Klägerinnen und Erbinnen erteilte Auflage:

„Die Erben haben dafür zu sorgen, dass es Herrn M auf Dauer untersagt wird, die Grundstücke H-str. #, ### C1 (Flurstücke 69, 70 und 71) zu betreten.“

in dem notariellen Einzeltestament, der am 10.12.2019 in Bochum verstorbenen F, geborene C, datierend vom 01.06.2017 zur Urkundenrollennummer ###/2017 des Notars A aus C1, nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt es nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerinnen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank