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Landgericht Bochum, 10 S 23/21

Datum:
29.12.2021
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 23/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2021:1229.10S23.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Witten, 2 C 982/19
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Witten (2 C 982/19) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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