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Landgericht Bochum, 10 S 12/21

Datum:
18.05.2021
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 12/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2021:0518.10S12.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Witten, 2 C 313/20
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Witten (2 C 313/20)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 688,75 Euro festgesetzt.

 
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