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Landgericht Bochum, 5 O 331/19

Datum:
31.08.2020
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 331/19
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2020:0831.5O331.19.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 34 U 128/20
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 40.715,79 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an den in der Baumurkunde vom 05.12.2013 zu dem Kaufvertrag mit der Nummer ### bezeichneten Bäumen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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