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Landgericht Bochum, 1 O 453/19

Datum:
15.10.2020
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 453/19
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2020:1015.1O453.19.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 206/20
Schlagworte:
Schmerzensgeld Hundebiss, posttraumatische Belastungsstörung
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 6.500,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren zukünftigen materiellen wie immateriellen Schäden, sowie sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, aus dem Vorfall vom 19.08.2018 zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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