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Landgericht Bochum, 7 T 48/18

Datum:
30.01.2018
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 48/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2018:0130.7T48.18.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 17 XIV (B)15/18
 
Tenor:

Die Abschiedehaft bleibt bis zum 26.04.2018 einschließlich aufrechterhalten.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 30.01.2018 (17 XIV. B 15/18) den Beteiligten zu 1) bis zum 08.03.2018 in seinen Rechten verletzt hat.

Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren

1. und 2. Instanz wird abgesehen.

Die Beteiligte zu 2) hat die Auslagen des Beteiligten zu 1),soweit sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren, zur Hälfte zu tragen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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