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Landgericht Bochum, 2 O 315/17

Datum:
18.04.2018
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
2. Zivilkammer - Einzelrichter -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 315/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2018:0418.2O315.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubiger 87.129,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen als Gesamtgläubiger jeder über den Betrag von 87.129,49 € hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die fehlerhafte Abdichtung des Gebäudes , # C, noch entsteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie des selbständigen Beweisverfahrens 2 OH 4/15 trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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