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Landgericht Bochum, I-2 O 235/17

Datum:
15.11.2017
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 O 235/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2017:1115.I2O235.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.740,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw X 2.0 TDI, Fahrgestell-Nr. ###, und die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte N und N in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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