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Landgericht Bochum, 9 T 8/17

Datum:
20.04.2017
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
9. Zivilkammer - Einzelrichter -
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 8/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2017:0420.9T8.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 45 C 198/16
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt X vom 03.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 22.12.2016 i.V.m. dem Nichtabhilfebeschluss vom 01.02.2017 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für den Klageantrag zu 3.) auf 3.840,00 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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