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Landgericht Bochum, I-5 S 165/15

Datum:
18.03.2016
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 S 165/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2016:0318.I5S165.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 39 C 285/15
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 460,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und der Beklagte zu 56 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 58 % und der Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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