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Landgericht Bochum, I-5 S 14/16

Datum:
29.04.2016
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 S 14/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2016:0429.I5S14.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 67 C 344/15
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.12.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 555,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 400 EUR seit dem 10.01.2012 und aus 155,52 EUR seit dem 17.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 49 % und die Beklagte zu 51 %, mit Ausnahme der Kosten der Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht Essen, die die Klägerin alleine trägt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 
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