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Landgericht Bochum, I-11 S 33/16

Datum:
19.07.2016
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-11 S 33/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2016:0719.I11S33.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 12 C 115/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 27.01.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die Feuchtigkeit einschließlich Schimmelpilzbildung an der Außenwand des Schlafzimmers im Bereich der Fußleiste, im Bereich der Laibungen sowie im Anschlussbereich des Fensters zum Fußboden des Schlafzimmers zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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