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Landgericht Bochum, I-8 S 7/14

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-8 S 7/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2014:1127.I8S7.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 67 C 3/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.03.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 730,50 €  nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2013  zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von     120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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