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Landgericht Bochum, I-4 O 364/11

Datum:
19.11.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 O 364/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:1119.I4O364.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2011 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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