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Landgericht Bochum, I-12 O 146/11

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 O 146/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:0214.I12O146.11.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 31 U 52/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 9.925,-- € festgesetzt.

 
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