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Landgericht Bochum, 7 Qs 3/12

Datum:
07.03.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
7. Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Qs 3/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:0307.7QS3.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 81 Ds 202/11
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bestellung von Rechtsanwalt N aus Recklinghausen zum Pflichtverteidiger wird zurückgenommen

An seiner Stelle wird Rechtsanwältin J aus E zur Pflichtverteidigerin des Angeklagten bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch

entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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