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Landgericht Bochum, 4 O 250/10

Datum:
12.04.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 250/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:0412.4O250.10.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 28 U 94/12
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs S mit der Fahrgestell-Nr.: # an den Kläger 20.260 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.5.2010 zu bezahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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