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Landgericht Bochum, 12 O 247/11

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 247/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:0214.12O247.11.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 71/12
 
Tenor:

1.              Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland  das Kennzeichen „Vital-Elektromobile“ zur Bewerbung von Elektromobilen zu verwenden, insbesondere das Zeichen im Anzeigentext einer Google-Adwords-Werbung zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, wie aus der Anlage K 5 und K 6 ersichtlich.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ihr entstandene außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.780,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2012 zu erstatten.

3.              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

5.              Der Streitwert wird auf 100.000,-- € festgesetzt.

 
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