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Landgericht Bochum, 11 S 29/12

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 29/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2012:1211.11S29.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 12 C 256/11
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe:

12345678910111213141516171819202122
 

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