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Landgericht Bochum, I-5 S 6/11

Datum:
01.07.2011
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 S 6/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2011:0701.I5S6.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 42 C 255/10
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 288,10 € seit dem 29.08.2009 bis zum 23.09.2010 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Sieger & Schmitt in Höhe von 155,30 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen zu ¾ die Klägerin und zu ¼ die Be-klagten als Gesamtschuldner.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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