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Landgericht Bochum, 9 S 251/10

Datum:
10.05.2011
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 251/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2011:0510.9S251.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 38 C 273/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 24.11.2010 – Aktenzeichen 38 C 273/10 – abgeändert:

Das Versäumnisurteil vom 24.09.2010 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind; diese hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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