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Landgericht Bochum, 6 O 151/10

Datum:
23.02.2011
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 151/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2011:0223.6O151.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.653,55 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.419,19 € zu zahlen.

Die Beklagte wird desweiteren verurteilt, den Kläger von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der C aus dem Finanzierungsvertrag Nr. # freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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