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Landgericht Bochum, 4 O 64/11

Datum:
13.07.2011
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 64/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2011:0713.4O64.11.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungs-vertrag mit der Versicherungsnummer # bedingungsgemäß vollständigen Versicherungsschutz zur Geltendmachung von zukünftigen Ansprüchen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei der O zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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