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Landgericht Bochum, 4 O 29/11

Datum:
09.09.2011
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 29/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2011:0909.4O29.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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