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Landgericht Bochum, I-13 O 37/10

Datum:
16.06.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-13 O 37/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0616.I13O37.10.00
 
Tenor:

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

 
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