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Landgericht Bochum, I-13 O 119/10

Datum:
11.08.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-13 O 119/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0811.I13O119.10.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

 
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