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Landgericht Bochum, 4 O 42/10

Datum:
18.06.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 42/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0618.4O42.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 3 OH 1/09 – Landgericht Bochum – werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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