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Landgericht Bochum, 3 O 284/09

Datum:
04.02.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
3. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 284/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0204.3O284.09.00
 
Rechtskraft:
ja
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.274,12 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgwiesen.

2. Es wird festgestellt, dass die Klageforderung aus einer vorsätzlichen uner-laubten Handlung begründet ist.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils voll-streckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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