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Landgericht Bochum, 1 O 19/09

Datum:
04.02.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 19/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0204.1O19.09.00
 
Tenor:

1. die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Zug um Zug gegen Abtretung ihrer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung am Atlas Fonds Nr. 10

a) 10.737,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz sei Rechtshängigkeit zu zahlen und

b) 4.341,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz aus je 34,48 € seit dem 30.11.1997 und jedem wei-teren Monatsletzten einschließlich des 30.04.2000, aus je 33,52 € seit dem 31.05.2000 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.05.2005, aus je 31,30 € seit dem 30.06.2005 und jedem weiteren Monatsletzten ein-schließlich des 30.04.2007 und aus je 29,80 € seit dem 31.05.2007 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.11.2008 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem Darlehensvertrag Nr. 621 289 719 keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Beklagten haben.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme der Abtretung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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