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Landgericht Bochum, 14 O 95/10

Datum:
01.07.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 95/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0701.14O95.10.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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