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Landgericht Bochum, 12 O 101/10

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
12. Zivilkammer des Landgerichts-Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 101/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2010:0713.12O101.10.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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