Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bochum, 7 T 420/08

Datum:
02.01.2009
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 420/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2009:0102.7T420.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 80 IN 895/08
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 19.11.2008 wird abgeändert.

Dem Schuldner werden die Verfahrenskosten des Hauptverfahrens gestundet. Der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten des Eröffnungsverfahrens wird zurückgewiesen.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Es wird bestimmt, dass die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren nicht zu erheben ist.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.508,87 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank