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Landgericht Bochum, 4 O 31/09

Datum:
29.07.2009
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
4. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 31/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2009:0729.4O31.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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