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Landgericht Bochum, I-17 O 32/08

Datum:
18.12.2008
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
17. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-17 O 32/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2008:1218.I17O32.08.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 41/09
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.

 
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