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Landgericht Bochum, 2 O 42/08

Datum:
20.03.2008
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
2 O 42/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2008:0320.2O42.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte zu 3 wird verurteilt, an die Klägerin 3.926,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 23.02.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3 der Klägerin aus einer vorsätzlich began-genen unerlaubten Handlung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor-läufig vollstreckbar.

 
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