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Landgericht Bochum, 18 O 40/07

Datum:
10.05.2007
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 40/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2007:0510.18O40.07.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.926,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Eu-ropäischen Zentralbank seit dem 23.2.2007 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3 der Klägerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.

Der Streitwert wird auf 7.67,41 € festgesetzt.

 
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