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Landgericht Bochum, 13 O 111/04

Datum:
05.09.2007
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 O 111/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2007:0905.13O111.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.975,37 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

 
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